Nehmen Sie an unsereren Versorgungsverträgen teil, um Ihren Patient:innen Herodikos anbieten zu können:
Bei diesem Selektivvertrag handelt es sich um eine bundesweite Kooperation mit sechs Krankenkassen. Er gilt für niedergelassene Fachärzt:innen und ihre Patient:innen für die Indikationen Rücken- und Knieschmerzen. Vergütet werden Ihr Erstgespräch, vertragsabhängig ein Abschlussgespräch und die Leistungen von Herodikos über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Ihre ärztliche Vergütung beträgt bis zu 40 € pro Termin zzgl. Leistungen nach dem EBM. Nach Ihrer Verordnung übernimmt das erfahrene physiotherapeutische Team von Herodikos die laufende Begleitung Ihrer Patient:innen per Videosprechstunde. Ihnen und Ihre:r Patient:in entstehen keine Kosten. In unserem Flyer finden Sie weitere Informationen.
Nehmen Sie jetzt am Vertrag teil. In unserem Webinar erhalten Sie weitere Informationen über den Vertrag und dessen Verordnung:
Webinar & Teilnahme Mehr zur Versorgung Unterlagen für bereits teilnehmende Ärzt:innen
Bei diesem Selektivvertrag handelt es sich um eine bundesweite Kooperation mit 49 Betriebskrankenkassen und dem Bundesverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). Der Vertrag gilt für niedergelassene Fachärzt:innen der Orthopädie und/oder Unfallchirurgie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin für die Indikationen Rücken- und Knieschmerzen. Vergütet werden sowohl Ihr Erstgespräch mit de:r Patient:in als auch diverse Folgetermine und die Herodikos-App über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Ihre ärztliche Vergütung beträgt bis zu 45 € pro Termin zzgl. Leistungen nach dem EBM. Ihren Patient:innen entstehen keine Kosten.
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Bei diesem vormals als "Check my back" bekannten Versorgungsvertrag handelt es sich um eine bundesweite Kooperation mit der Allianz Private Krankenversicherung und dem Bundesverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). Der Vertrag gilt für niedergelassene Fachärzt:innen der Orthopädie und/oder Unfallchirurgie für die Indikationen Rücken- und Knieschmerzen. Ärzt:innen können dem Vertrag online beitreten und ihren Patient:innen die Herodikos-App als Therapiebegleitung anbieten. Die Allianz erstattet nach ärztlicher Verordnung bis zu 2 x 90 Tage Herodikos-App sowie eine Auswahl weiterer ärztlicher Leistungen. Ihre ärztliche Vergütung rund um die App-Verordnung beträgt bis zu 43 € pro Termin zzgl. weiterer vertraglicher Leistungen sowie der üblichen GOÄ-Ziffern. Ihr Patient erhält bei Beachtung der vertraglichen Grundlagen eine vollständige Kostenerstattung.
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Über Selektivverträge, auch bekannt als "Besondere Versorgung" nach § 140a SGB V, schließen Gesetzliche Krankenversicherungen Versorgungslücken in der Kollektivversorgung ihrer Versicherten und verbessern die Qualität der Versorgung. Da in diesen seit Jahrzenten im deutschen Gesundheitssystem etablierten Verträgen ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten besteht, können Selektivverträge flexibel auf die Anforderungen von Versicherten, Ärzt:innen und der Kasse selbst eingehen.
Im Vergleich zur Kollektivversorgung ist es erforderlich, dass sowohl Arzt, Patient als auch die jeweilige Krankenkasse am jeweiligen Vertrag teilnehmen. Dies erfolgt durch Akzeptierung der jeweilgen Vertrags-Teilnahmeerklärung.
Im Umfeld der privaten Krankenversicherungen gibt es vergleichbare Versorgungsverträge. Hierbei ist es ggf. ebenfalls erforderlich, dass Sie als Arzt am Vertrag teilnehmen und Ihr Patient bei der entsprechenden PKV versichert ist. Gemäß der Vertragsbedigungen erfolgt dann eine entsprechende Kostenerstattung für den Versicherten.
Unsere Versorgungsverträge haben für Sie den Vorteil einer attraktiven Zusatzvergütung und außerbudgetären Versorgung, während Ihre Patient:innen von einer deutlich verbesserten Versorgung profitieren können. Hierdurch heben sie sich positiv von der analogen und digitalen Regelversorgung ab. Außerdem werben die Vertragspartner über die Arzt-Suche für Ihre Praxis, wodurch Sie neue Patient:innen gewinnen können.
Bei unseren Verträgen gelten auf ärztlicher Seite i.W. folgende Teilnahmevoraussetzungen:
Ja, Sie können abhängig von Ihrer Facharztgruppe an mehreren oder allen unserer Versorgungsverträge gleichzeitig teilnehmen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsfrist Ihre Teilnahme an unseren Versorgungsverträgen wieder zu kündigen. Da Ihnen i.d.R. aber keine Nachteile durch eine Vertragsteilnahme entstehen, ist eine Kündigung i.d.R. nicht erforderlich.
Sollten Sie nicht mit Herodikos oder unseren Verträgen zufrieden sein, würden wir uns über Ihre Nachricht freuen. Gern beantworten wir Ihre Fragen und nehmen Ihr Feedback konstruktiv auf.
Unsere Verträge gelten derzeit nur für Versicherte der dargestellten Krankenkassen. Herodikos arbeitet aktiv daran, weitere Versicherer für Versorgungsverträge zu gewinnen. Wir empfehlen Ihnen daher, bereits heute an die o.g. Verträgen teilzunehmen. Sobald die Verträge ausgeweitet werden, informieren wir Sie automatisch.